1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind alle von der Schwimmschule Lifeguardpool angebotenen und buchbaren Kurse für Babys, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
2. Anmeldung
Anmeldungen zu unseren Kursen erfolgen über unsere Website www.lifeguardpool.de und sind rechtlich verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Eltern erhalten von der Schwimmschule eine Buchungsbestätigung in elektronischer Form.
3. Gesundheit
Jedes Kind bzw. jeder Teilnehmer muss bei Kursantritt sportgesund sein. Besonderheiten hinsichtlich körperlicher Beeinträchtigungen müssen vor Kursbeginn an schwimmschule@lifeguardpool.de unaufgefordert mitgeteilt werden. Sollten Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt / Kinderarzt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Übungen innerhalb eines gewählten Kursangebotes sind freiwillig. Die Schwimmschule Lifeguardpool geht davon aus, dass Teilnehmer oder stellvertretend Eltern für ihre Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen einen Arzt konsultieren und Rücksprache zur unbedenklichen Teilnahme am entsprechenden Kurs halten. Kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen (z.B. chronischen Erkrankungen, Gelenkprobleme, Herz-Kreislaufprobleme oder andere körperlichen Einschränkungen/ Besonderheiten wie Implantate sowie akute Erkrankungen/ Verletzungen) sind dem Kursleiter vor Kursbeginn zu melden.
4. Vertragsbedingungen bei monatlicher Mitgliedschaft
4.1 Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages
Der Vertrag gilt als unbefristet geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit der Kündigungsfrist von einer Woche gekündigt werden. Die Mitgliedschaft beginnt immer an dem Tag des Monats, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht und endet an dem Tag, der im Folgemonat dem Tag des Vertragsschlusses vorangeht (z.B. Vertragsschluss am 15.01.2025, d.h. 1. Monatsperiode 15.01.2025 bis 14.02.2025 usw.).
4.2 Erklärung der Kündigung durch das Mitglied
Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe des vollen Namens zu erklären bzw. anzuzeigen.
4.3 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei der Schwimmschule Lifeguardpool ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
4.4 Kursauswahl bei monatlicher Mitgliedschaft
Die Teilnehmer können selbstständig Termine im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft wählen. Je nach Mitgliedschaft können monatlich 4, 6 oder 8 Termine an frei wählbaren Tagen – zu welchen Kurse stattfinden – wahrgenommen werden. Sollte der Teilnehmer unter anderem wegen Krankheit oder Nichterscheinen an weniger Terminen als gebucht teilnehmen können, übertragen sich diese nicht in den nächsten Monat, sondern verfallen.
4.5 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Schwimmschule Lifeguardpool hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Die monatliche Gebühr wird per Lastschrift eingezogen.
5. Vertragsbedingungen bei Kursen mit festgelegten Terminen
5.1 Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Die Schwimmschule Lifeguardpool ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu den gebuchten Kursen die Kursgebühr zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht nicht, kann aber in individueller Absprache im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten ermöglicht werden.
5.2 Abmeldung / Rücktritt
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- Der Teilnehmer kann bis zum 21. Tag vor Beginn des Kurses kostenfrei zurücktreten.
- Innerhalb der 21 Tage vor Kursbeginn ist kein Rücktritt mehr möglich, die volle Kursgebühr wird dementsprechend fällig.
- Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen, maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Schwimmschule Lifeguardpool.
- Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn des Kurses ist nicht möglich. Bei Kursabbruch nach Kursbeginn wird keine anteilige Kursgebühr ausgezahlt. Der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter kommt für den entstandenen Verlust selbst auf.
- Kurzfristige Abmeldungen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (z.B. Wassertemperaturabweichungen, Kursstartverschiebungen, Kursleiter-Wechsel) sind nicht möglich.
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5.3 Kursausfall durch die Schwimmschule
Im Fall einer Verhinderung der Schwimmschule Lifeguardpool, die Kursstunde durchzuführen (z.B. technische Defekte, Krankheit oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Der Kurs wird um diese Stunde verkürzt oder am Kursende angehängt. Im Falle einer oben beschrieben Verhinderung wird die monatliche Kursgebühr angepasst. Auch steht es der Schwimmschule Lifeguardpool frei, bei Notwendigkeit andere Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.
5.4 Kurstermine und Ferienzeiten
Die Schwimmschule Lifeguardpool behält sich das Recht vor, den Kursbeginn zu verschieben. In diesem Fall werden alle bereits gebuchten Teilnehmer vorab zeitnah informiert. An einigen Kursstandorten finden während der Schulferien oder an Feiertagen keine Kurse statt. Die genauen Kurstermine entnehmen Sie unserer Website www.lifeguardpool.de.
6. Haftung
6.1 Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule Lifeguardpool keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen. Die Eltern übernehmen die Haftung für ihre Kinder.
6.2 HAFTUNG DER RSG GROUP
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die RSG Group nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der RSG Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der RSG Group.
6.3 Sachbeschädigung
Die durch Sachbeschädigung verursachten Kosten trägt der Verursacher oder dessen gesetzlicher Vertreter.
6.4 Verhalten im Bad
Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist zu beachten. Das Bad darf nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten werden. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen.
6.5 Hygienevorschriften
Unsere angemieteten Schwimmbäder entsprechen den allgemeinen hygienischen Vorgaben. Dies wird durch regelmäßige Kontrollen kontinuierlich gewährleistet. Die Hauptverantwortung liegt bei den Badbetreibern.
6.6 Aufsichtspflicht
Während des Umziehens besteht keine Aufsichtspflicht seitens der Schwimmschule Lifeguardpool. Die Eltern bzw. Begleitpersonen sind bis zur Abholung durch die jeweiligen Mitarbeiter unserer Schwimmschule verantwortlich.
6.7 Fotografieren und Filmen während der Kurse
Das Fotografieren und Filmen während der Kurse ist im Bad und den Räumlichkeiten strengstens verboten.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.